Allgemeine Geschäftsbedingungen
Voraussetzungen:
– Gültiger Lern/ Führerausweis für die jeweilige Motorradkategorie
– Mindestalter: 18 Jahre (A1 Kategorie ab 16 Jahren)
Versicherung:
Unsere Motorräder sind Vollkasko versichert. Dies ist im Mietpreis inkludiert.
Der Selbstbehalt beträgt bei einem Schadenfall maximal 1’000 CHF und fällt zu Lasten des Mieters.
Unfälle und Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit wie z.B.: Alkoholmissbrauch, Drogen, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (bei Regen, Schneefall oder Eisglätte ect.) oder auch Schäden durch zu nahes Auffahren liegt die Haftung beim Mieter.
Kilometerbegrenzung:
Pro Tag sind 100-150km im Mietpreis inklusive. Mehrkilometer werden nachträglich in Rechnung gestellt. Diese variieren je nach Motorrad zwischen CHF 0.50 bis CHF 1.00.
Kaution & Selbstbehalt:
– Wir verlangen keine Kaution
– Der Selbstbehalt beträgt maximal 1’000CHF. Dieser muss innert 14 Tagen nach Schadenereignis beglichen werden.
Instruktion:
Auf Wunsch wird der Mieter auf das Fahrzeug instruiert.
Der Vermieter ist verpflichtet, dass Motorrad verkehrssicher und prüfungsbereit dem Mieter bereitzustellen. Bei einer Langzeitmiete (als Prüfungsvorbereitung) ist ein Check kurz vor der Prüfung empfehlenswert.
Unfälle:
Der Mieter ist verpflichtet bei Unfällen unverzüglich die Vermieter zu informieren. Ebenfalls verpflichtet er sich, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen.
Europäisches Unfallprotokoll finden Sie unter dem Soziussitz.
Ordnungsbussen:
Verkehrsübertretungen wie Geschwindigkeitsbussen, Parkbussen oder andere Kosten, die während der Mietdauer entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt und müssen innert 14 Tagen beglichen werden.
Übergabe/ Rückgabe:
Der Mieter hat das Recht das Motorrad auf Sturz- und Lackschäden zu prüfen. Falls vorhanden, werden diese im Mietvertrag schriftlich aufgeführt.
Bei der Rückgabe wird das Motorrad vom Vermieter geprüft. Allfällige neu entstandene Schäden sind zu Lasten des Mieters zu begleichen.
Verboten:
Teilnahme an Rennstrecken oder an Rennen sind strengstens untersagt!
Burnouts (durchdrehende Räder), Wheelie sowie Stoppie (heben von Hinter- oder Vorderrad für Stunts), Launch Control sowie das Hochdrehen vom Motor sind verboten.
Verlust:
Bei einem Verlust von Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugausweis, Beiblätter ect.) oder sonstigen Mietobjekten (Jacke, Handschuhe, Nierengurt oder Pylonen ect.) muss der Mieter für die Kosten aufkommen.
Treibstoff:
Dieser geht zu Lasten vom Mieter. Das Fahrzeug wird Vollgetankt abgeholt und ist wieder vollgetankt zu retournieren.
Fahren einer Drittperson:
Das Fahrzeug darf lediglich nur vom genannten Mieter bewegt werden.
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf weitere Fahrer übertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.
Allgemeines:
Der Mieter verpflichtet sich das Motorrad sachgemäss und sorgfältig zu behandeln.
Rent a Moto
Friedenstrasse 2
6004 Luzern
www.rentamoto.ch
Telefon: 076 688 58 58
Email: info@rentamoto.ch
